SPARMASSNAHMEN BEI FÖRDERUNGEN

Veröffentlicht am: 18.12.2025

In den vergangenen Monaten haben Gemeinderät*innen ausführlich beraten, welche konkreten Maßnahmen in der Gemeinde umgesetzt werden können, um Kosten zu senken und zentrale Aufgaben mit begrenzten Mitteln zu erfüllen. Der finanzielle Druck hinterlässt Spuren in der Verwaltung sowie bei freiwilligen Leistungen wie Kultur-,Sport- und Vereinsförderungen.

Um Sparmaßnahmen nicht grundsätzlich auf das Leistungsangebot oder die Lebensqualität in der Gemeinde auswirken zu lassen, wurden einige Förderungen geringfügig angepasst und weitere finanzielle Zuwendungen, die zuletzt weniger genutzt wurden, vollständig gestrichen. Es gab einstimmige Beschlüsse des Gemeinderats zu folgenden

Einsparungen:

 

Besamungsauszahlung:

Derzeit erfolgt die Auszahlung aufgrund der jährlich angeforderten AMA Tierbestandsliste. Ab 1.1.2026 muss bis

zum 31.12. des jeweiligen Jahres ein Antrag auf Gewährung eines Besamungskostenzuschusses bei der Gemeinde einlangen.

Der Förderbeitrag wird wie folgt abgeändert:

Fixbetrag pro Muttertier inkl. belegfähigem Jungtier und Jahr ab 1.1.2026:

Schweine: für die künstliche Besamung:

01-20 ZS € 8,–,

21-40 ZS € 4,–, darüber Null,

ergibt Betriebsobergrenze /Jahr € 240,–

 

Rinder: für die künstliche Besamung:

Je Kuh inkl. belegfähige Kalbin und Jahr € 20,–

 

Schafe und Ziegen: gleich wie Schweine

Pferde: gleich wie Rinder

 

 

Taxigutscheine:

Aufgrund der fehlenden Nachfrage werden keine Taxigutscheine mehr verkauft.

 

Maturaballspende:

Es kann kein Antrag mehr auf die Auszahlung der Maturaballspende gestellt werden. Kostenlose Inserateinschaltung „DerHengist“. Es kann kein Antrag zur kostenfreien Inseratschaltung in der Gemeindezeitung erfolgen.

 

Die kostenfreie Betriebsvorstellung im Hengist entfällt zur Gänze.

 

Wirtschaftsförderung

Entfall der Rückerstattung der Bauabgabe und der Kommunalsteuer bei Neugründungen, Neuansiedlungen oder Erweiterungen eines Betriebs in jeglicher Form. Zudem wurde die Rückerstattung der Kommunalsteuer für Lehrlinge an Lehrlingsausbildungsbetriebe der Gemeinde aufgehoben.