Als Wahltag wurde der Sonntag, 25. Jänner 2026 festgelegt. Nur jene Kammerzugehörigen, die in einem abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen am Wahltag ihr Wahlrecht ausüben.
Die Ausstellung der Wahlunterlagen zur Stimmabgabe durch Briefwahl ist frühestens am Dienstag, 13. Jänner 2026 und spätestens am Dienstag, 20. Jänner 2026 bei der Gemeinde Hengsberg zu beantragen. Schriftliche Anträge können nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten eingebracht werden. Eine telefonische Beantragung von Wahlunterlagen ist nicht zulässig.
Wahlberechtigte, die im Besitz der Wahlunterlagen sind, können ihr Wahlrecht entweder im Postweg, direkt nach Ausstellung der Wahlunterlagen vor Ort in der Gemeinde oder durch persönliche Übergabe der Wahlunterlagen an die Gemeindewahlbehörde ausüben.


