Kundmachung Jagdpachtauszahlung

Veröffentlicht am: 15.06.2026

Die Auszahlung des Jagdpachtes 2026 erfolgt auf Grundlage des Aufteilungsentwurfes.


Der Jagdpacht ist gemäß § 21 des Stmk. Jagdgesetzes

vom Montag, 17.8.2026 bis spätestens Montag, 28.9.2026

im Gemeindeamt während der Bürgerservicezeiten abzuholen:


Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vom Jagdgesetz her festgelegt ist, dass der Jagdpacht zu beheben ist

(=Holschuld) und nicht mit anderen Steuern und Abgaben gegen verrechnet werden kann.

 


JP Hengsberg.pdf