Die Auszahlung des Jagdpachtes 2026 erfolgt auf Grundlage des Aufteilungsentwurfes.
Der Jagdpacht ist gemäß § 21 des Stmk. Jagdgesetzes
vom Montag, 17.8.2026 bis spätestens Montag, 28.9.2026
im Gemeindeamt während der Bürgerservicezeiten abzuholen:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vom Jagdgesetz her festgelegt ist, dass der Jagdpacht zu beheben ist
(=Holschuld) und nicht mit anderen Steuern und Abgaben gegen verrechnet werden kann.
JP Hengsberg.pdf

