LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHL

Als Wahltag wurde der Sonntag, 25. Jänner 2026 festgelegt. Wahlberechtigt sind alle in § 4 des Landwirtschaftskammergesetzes angeführten natürlichen und juristischen Personen.

Natürliche Personen können unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit das Wahlrecht nur ausüben, wenn

• sie spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und

• kein Wahlausschließungsgrund im Sinne der Landtags-Wahlordnung 2004 – LTWO vorliegt.

Den wahlberechtigten Personen wird bis spätestens Samstag, 10. Jänner 2026 eine schriftliche Verständigung zugestellt, welche auch ein Antragsformular auf Ausstellung der Wahlunterlagen zur Stimmabgabe durch Briefwahl übermittelt. Die Ausstellung der Wahlunterlagen zur Stimmabgabe durch Briefwahl ist frühestens am Dienstag, 13. Jänner 2026 und spätestens am Dienstag, 20. Jänner 2026 bei der Gemeinde Hengsberg zu beantragen.

Schriftliche Anträge können nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten eingebracht werden. Eine telefonische Beantragung von Wahlunterlagen ist nicht zulässig.

ORT:

Gemeindeamt Hengsberg

DATUM UND UHRZEIT:

25.01.2026 - Von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

VERANSTALTUNGSART:

Sonstiges